Was kostet die Erstellung Ihrer privaten Steuererklärung?
An den nachfolgenden Berechnungen können Sie beispielhaft ersehen, wie sich die Gebühr für das Erstellen einer Steuererklärung berechnet.
Wir können Sie weder von der Verpflichtung zur Abgabe der Erklärungen befreien, noch von der Steuerbelastung und unseren Gebührenrechnungen. Aber durch fachkundige Unterstützung und einen hohen Serviceanspruch unsererseits versuchen wir Sie nach Möglichkeit zu entlasten.
Wollen Sie zu Ihrer Sicherheit lediglich Ihre eigenen Eingaben in der Steuererklärung überprüft haben, machen wir das gerne. Diese Leistung wird dann nach Zeitgebühr abgerechnet, d. h. der Stundensatz beträgt 83,00 Euro zuzüglich der gesetzlichen UmSt, wobei die kleinste Abrechnungseinheit eine halbe Stunde ist (41,50 Euro + UmSt).
Beispiel 1: Einkommensteuererklärung
Arbeitsaufwand für das Erstellen einer Einkommensteuererklärung ohne Ermittlung der einzelnen Einkünfte: 2 Stunden |
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Kalkulation: Zielgröße von 79 Euro
166,00 Euro
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Bei Abrechnung nach der Steuerberatergebührenverordnung: | |
Einkommensteuererklärung nach §24 (1) 1 StBVV | |
Tabelle A | |
Wert Summe der positiven Einkünfte (mind. 8.000): 30.000 Euro | |
Gebühren auf Basis von Zehnteln: | |
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Abrechnung erfolgt mit 2/10 à 79,60 Euro
159,20 Euro
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Gesamtbetrag zzgl. der gesetzlichen UmSt von 19%
189,45 Euro
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Beispiel 2: Einkommensteuererklärung mit Vermietungseinkünften
Arbeitsaufwand für das Erstellen einer Einkommensteuererklärung mit Vermietungseinkünften: 5 Stunden | |
Kalkulation: Zielgröße von 83,00 Euro 415,00 Euro
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Bei Abrechnung nach der Steuerberatergebührenverordnung: | |
Gebührenteil 1: Einkommensteuererklärung nach §24 (1) 1 StBVV | |
Tabelle A | |
Wert Summe der positive Einkünfte (mind. 8.000): 50.000 Euro | |
Gebühren auf Basis von Zehnteln: | |
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Abrechnung erfolgt mit 1,5/10 à 109,80 Euro
164,70 Euro
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Gebührenteil 2: Ermittlung der Einkünfte aus Vermietung nach §27 (1) StBVV |
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Wert Summe der positive Einkünfte (mind. 8.000): 35.000 Euro | |
Gebühren auf Basis von Zehnteln: | |
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Abrechnung erfolgt mit 5,3/20 à 43,60 Euro
231,08 Euro
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Summe aus Gebührenteil 1 + 2
395,78 Euro
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Gesamtbetrag zzgl. der gesetzlichen UmSt von 19%
470,98 Euro
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Wichtige Hinweise:
- Die Beispiele sollen die Systematik der Steuerberatervergütungsverordnung darstellen sowie den Weg über die eigene Kalkulation zur Rechnung.
- Die angegebenen Kalkulationssätze variieren noch nach Qualifikation des Bearbeiters sowie Schwierigkeitsgrad der Tätigkeit.
- Bei den Beispielen wurde der Auslagenersatz gemäß §16 StBVV nicht berücksichtigt, welcher aber bei den endgültigen Gebührenrechnungen enthalten ist.