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Gesetzesentwurf: Besserer Schutz vor Abmahnmissbrauch

Das Bundeskabinett hat am 15. Mai 2019 einen Gesetzesentwurf zur Stärkung des fairen Wettbewerbs beschlossen. lnsbesondere der Schutz von kleinen und Kleinstunternehmen sowie vergleichbaren Vereinen vor missbräuchlichen Abmahnungen soll hierdurch maßgeblich verbessert werden.

Der Gesetzesentwurf enthält eine Reihe aufeinander abgestimmter Maßnahmen, um den Missbrauch des bewährten Abmahnrechts zu verhindern. In der Praxis waren Anknüpfungspunkt von Abmahnungen in jüngster Zeit oft – vermeintliche – Verstöße gegen die Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) auf Unternehmenswebseiten. Dies hat zu großer Verunsicherung bei den Unternehmen geführt.

Schutz vor Abmahnmissbrauch

Mit dem Gesetzesentwurf sollen die praktisch wichtigsten Fälle missbräuchlicher Abmahnungen effektiv bekämpft werden, indem finanzielle Anreize entfallen. So soll der Abmahnende keinen Aufwendungsersatz mehr bei der Abmahnung von "online" begangenen Verstößen gegen gesetzliche lnformations- und Kennzeichnungspflichten verlangen können. Dies gilt für Verstöße aller Marktteilnehmer unabhängig von der Unternehmensgröße und schließt datenschutzrechtliche Informationspflichten ein. Darüber hinaus soll der Aufwendungsersatz bei der Abmahnung von kleinen und Kleinstunternehmen sowie vergleichbaren Vereinen wegen Verstößen gegen sonstige Datenschutzverstöße ausgeschlossen werden. lm Fall der Erstabmahnung soll auch keine Vertragsstrafe vereinbart werden können.

(BMWi / STB Web)

Artikel vom 16.05.2019