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Ausbildungsprämien für KMU konkretisiert

Das Bundeskabinett hat die Eckpunkte für die Ausbildungsprämien laut Konjunkturpaket beschlossen. Sie stehen Unternehmen mit weniger als 250 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern offen.

Für die Unterstützung von Ausbildungsbetrieben sowie ausbildenden Einrichtungen in den Gesundheits- und Sozialberufen und deren Auszubildenden stehen in den Jahren 2020 und 2021 maximal 500 Millionen Euro bereit. Erhalten können die Prämien Unternehmen mit höchstens 249 Beschäftigten.

Folgende Regelungen wurden verabschiedet:

Für die Förderung kommen KMU in Betracht, die eine Berufsausbildung in anerkannten Ausbildungsberufen oder in den bundes- und landesrechtlich geregelten praxisintegrierten Ausbildungen im Gesundheits- und Sozialwesen durchführen. Praktika sind ausgeschlossen. Es wird nur eine Prämie pro Ausbildung gezahlt.

(BMAS / STB Web)

Artikel vom 25.06.2020