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Über­brückungs­hil­fe wird fortgeführt

Die Überbrückungshilfe wird in den Monaten September bis Dezember fortgesetzt. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie und das Bundesministerium der Finanzen haben sich darauf verständigt, wie das Programm in den nächsten Monaten fortgeführt werden soll. 

Je nach Höhe der betrieblichen Fixkosten können Unternehmen für die vier Monate bis zu 200.000 Euro an Förderung erhalten. Außerdem werden folgende Änderungen am Programm vorgenommen: 

1. Flexibilisierung der Eintrittsschwelle

Zur Antragstellung berechtigt sind künftig Antragsteller, die entweder

2. Streichung der KMU-Deckelungsbeträge 

Ersatzlose Streichung der KMU-Deckelungsbeträge von 9.000 Euro bzw. 15.000 Euro.

3. Erhöhung der Fördersätze

Künftig werden erstattet

4. Personalkostenpauschale 

Die Personalkostenpauschale von 10 Prozent der förderfähigen Kosten wird auf 20 Prozent erhöht.

5. Schlussabrechnung

Bei der Schlussabrechnung sollen künftig Nachzahlungen ebenso möglich sein wie Rückforderungen.

6. Antragstellung und Auszahlung

Die Antragstellung erfolgt auch im neuen Verfahren über Steuerberater*innen, Wirtschaftsprüfer*innen, vereidigte Buchprüfer*innen, Rechtsanwält*innen. Die Antragsbearbeitung und die Auszahlung erfolgen wiederum über die Bewilligungsstellen der Bundesländer. 

(BMF / STB Web)

Artikel vom 18.09.2020