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Mehr Un­ter­stüt­zung für Steu­er­pflich­ti­ge mit Be­hin­de­rung und pfle­gen­de An­ge­hö­ri­ge

Das Bundeskabinett hat am 29. Juli 2020 einen Gesetzentwurf zur Erhöhung der Behinderten-Pauschbeträge beschlossen. Diese werden verdoppelt und die steuerlichen Nachweispflichten vereinfacht. Darüber hinaus wird der Pflege-Pauschbetrag angehoben und auf eine pflegegradabhängige Systematik umgestellt.

Konkret sind die folgenden Maßnahmen vorgesehen:

(BMF / STB Web)

Artikel vom 03.08.2020